Schwerpunkte unserer Förderung

Die Sparda-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales. Ziel ist immer, das Gemeinwohl zu fördern und sich in den drei Bereichen langfristig für die Menschen vor Ort einzusetzen.

Unmittelbar in der Region zu wirken, kostenfreie Angebote zu ermöglichen und Projekte als Partner voranzubringen, das motiviert die Stiftung bei ihrem Engagement. Kunst versteht die Stiftung dabei als Impulsgeber für die Gesellschaft und unterstützt Ausstellungen, oftmals auch mit jungen und teils noch unbekannten Künstler*innen, in vielen renommierten Museen. Der Sparda-Tag mit einem vielfältigen Programm für Groß und Klein hat sich seit vielen Jahren anlässlich der Ausstellungsförderung etabliert. Im Rahmen ihrer Kulturförderung unterstützt die Stiftung u.a. die musikalische Bildungsarbeit öffentlicher Musikschulen in Nordrhein-Westfalen sowie den Jazznachwuchs und veranstaltet Benefizkonzerte. Bei ihren sozialen Aktivitäten steht die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen sowie älteren Menschen im Fokus. Der Fokus liegt hierbei auf Bildungs- und Präventionsprojekte. Das Fördergebiet der Stiftung umfasst beinahe ganz Nordrhein-Westfalen.
 

Fördergebiet der Sparda-Stiftung

Förderrichtlinien

Für 2024 können keine Anträge mehr berücksichtigt werden.

 

Hier finden Sie einige Hilfestellungen für Ihren Förderantrag:

1. Was wird gefördert?
Die Stiftung der Sparda-Bank West fördert gemeinnützige Projekte und Institutionen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales innerhalb ihres Wirkungskreises. 
Ausschließlich folgende steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke können berücksichtigt werden:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Förderung des Wohlfahrtwesens

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4, 5, 7 und 9 AO.
 

2. Was wird NICHT gefördert?

  • Zuschüsse wie Druck- oder Reisekostenzuschüsse, Zuschüsse zur Teilnahme an Tagungen/Kongressen, Klassen- und Studienfahrten, zu Übersetzungsarbeiten sowie zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Kommerziell ausgerichtete (nicht gemeinnützige/klassisches Sponsoring), Projekte oder Veranstaltungen von Einzelpersonen, Agenturen, Firmen oder Institutionen.
  • Bau-, Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen.
  • Stipendien/Preise und Einzelpersonen.
  • Persönliche Beihilfen zu Ausbildungs- oder Lebenshaltungskosten oder zu Therapie-, Krankheits- und Pflegekosten, Fahrzeuge
  • Filmproduktionen
  • Ankäufe von Kunstwerken.
  • Publikationen, die nicht im Rahmen einer durch die Stiftung geförderten Ausstellungsförderung entstehen.
  • Projekte in Bereichen außerhalb unserer Förderschwerpunkte und unseres Fördergebiets.
     

3. Wie beantraget man eine Förderung?
Nehmen Sie zur grundsätzlichen Chancenabklärung gern telefonisch oder per E-Mail vorab Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf und erläutern Sie uns Ihre Projektidee persönlich. 

Förderanträge können formfrei postalisch oder per E-Mail (an stiftung@sparda-west.de) eingereicht werden. Es gibt keine Antragsformulare.  Neben einer kurzen Konzept-/Projektbeschreibung (max. 1-2 Seiten) sollte auch ein Finanzierungsplan (Einnahmen/Ausgaben) enthalten sein. Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit bitten wir, eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids vom Finanzamt beizufügen.  

Ihr Antrag sollte unter anderem folgende Punkte beantworten:

  • Wodurch zeichnet sich Ihre Einrichtung / Ihre Institution aus?
  • Welches Projekt möchten Sie umsetzen?
  • Wer ist alles an Ihrem Projekt beteiligt?
  • Welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen und ggf. neu gewinnen?
  • Wie / Über welche Kanäle erreichen Sie die Zielgruppe Ihres Projekts und wie machen Sie es sichtbar?
  • Wie sieht die Kostenstruktur Ihres Projekts aus und wer finanziert das Projekt mit?

Von der Zusendung umfangreichen Katalogmaterials bitten wir abzusehen.
 

4. Welche Fristen müssen beachtet werden?
Grundsätzlich müssen keine Fristen für die Einreichung von Förderanträgen beachtet werden. Über die Vergabe von Budgets beraten Vorstand und Kuratorium bis zu dreimal jährlich. 


Weitere Fördervorgaben & Erläuterungen können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.